Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.07.1997

Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1997 - VI ZB 22/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3879
BGH, 12.08.1997 - VI ZB 22/97 (https://dejure.org/1997,3879)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1997 - VI ZB 22/97 (https://dejure.org/1997,3879)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1997 - VI ZB 22/97 (https://dejure.org/1997,3879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unklare Weisung des Prozessbevollmächtigten über den Umgang mit der Berufungsschrift während seines Erholungsurlaubs - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist - Dem Prozessbevollmächtigten nicht zuzurechnendes Büroversehen - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Unklare Beauftragung eines anderen Anwalts mit Rechtsmitteleinlegung

  • BRAK-Mitteilungen

    Wiedereinsetzung nach Anwaltsverschulden bei Beauftragung eines Dritten mit der Einreichung eines Rechtsmittelschriftsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Beauftragung eines Dritten mit der Einlegung eines Rechtsmittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3244
  • MDR 1997, 1051
  • VersR 1998, 77
  • BB 1997, 2296
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - VI ZB 22/97
    Es kann auf sich beruhen, ob dieser Ergänzung der eidesstattlichen Versicherung, die Dr. A. erst nach der Zustellung des angefochtenen Beschlusses vorgenommen hat, nicht schon - sollte sie überhaupt zu berücksichtigen sein (vgl. Senatsbeschluß vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97 - VersR 1997, 895, 896) - die erforderliche Überzeugungskraft fehlt.
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZB 14/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Prozessbevollmächtigte in den routinemäßigen Kanzleibetrieb eingreift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - VI ZB 22/97, VersR 1998, 77 unter II; vom 21. Dezember 1988 - III ZB 24/88, juris Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 233 Rn. 23 "Büropersonal und -organisation").
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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1997 - IV ZB 8/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5050
BGH, 23.07.1997 - IV ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,5050)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1997 - IV ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,5050)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - IV ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,5050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist - Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Nichtverschuldens der Fristversäumung - Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten - Zeitpunkt der ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Nicht zugegangene gerichtliche Bestätigung der Berufungsschrift

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233
    Berechnung und Notierung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender; Verfügung von Vorfristen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 77
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91

    Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

    Auszug aus BGH, 23.07.1997 - IV ZB 8/97
    Wäre neben dem fehlerhaft eingetragenen Ablauf der Berufungsbegründungsfrist noch eine Vorfrist (von etwa einer Woche) eingetragen worden, und wären die Akten bei Vorfristablauf der Prozeßbevollmächtigten vorgelegt worden, so hätte sie bei Erfüllung ihrer mit der Aktenvorlage entstehenden Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Fristenprüfung (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1991 - VIII ZR 38/91 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 24) festgestellt, daß die Berufungsbegründungsfrist ohne Berücksichtigung des Zeitpunkts des Einreichens der Berufungsschrift notiert worden ist.
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die

    Auszug aus BGH, 23.07.1997 - IV ZB 8/97
    Hinzu kommt schließlich: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert es die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts regelmäßig, daß neben dem Ende der Berufungsbegründungsfrist auch eine sog. Vorfrist zu notieren ist (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 37 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 7/96

    Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle

    Auszug aus BGH, 23.07.1997 - IV ZB 8/97
    Selbst wenn das nicht der Fall war, hat sich lediglich das Risiko verwirklicht, dem die Auferlegung der Pflicht entgegenwirken soll, das mutmaßliche Ende der Berufungsbegründungsfrist bei oder alsbald nach Einlegung der Berufung zu vermerken und dies durch entsprechende büroorganisatorische Maßnahmen sicherzustellen (BGH, Beschluß vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 49).
  • BGH, 09.12.1993 - IX ZB 70/93

    Anforderungen an büroorganisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 23.07.1997 - IV ZB 8/97
    Das mutmaßliche Ende der Frist muß vielmehr schon früher vermerkt werden, nämlich bei oder alsbald nach Einreichung der Berufungsschrift (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93 - NJW 1994, 458).
  • BGH, 30.10.2001 - VI ZB 43/01

    Anforderungen an den Vortrag einer ausreichenden Büroorganisation

    Eine fehlerfreie Organisation erfordert in der Regel, daß das mutmaßliche Ende der Frist zur Begründung der Berufung bei oder alsbald nach Einreichung der Berufungsschrift vermerkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Januar 2001 - VIII ZB 26/00 - VersR 2001, 1132; vom 17. September 1998 - I ZB 33/98 - VersR 1999, 1171; vom 19. März 1998 - IX ZB 3/98 - VersR 1998, 1570; vom 23. Juli 1997 - IV ZB 8/97 - VersR 1998, 77, jeweils m.w.N.).

    Ferner muß der Anwalt regelmäßig eine Vorfrist eintragen lassen um sicher zu stellen, daß ihm auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch hinreichend Zeit für die Anfertigung der Berufungsbegründung verbleibt (vgl. Senat, Beschluß vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - VersR 2000, 202; BGH, Beschluß vom 23. Juli 1997 - IV ZB 8/97 - VersR 1998, 77).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 17/03

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Notierung von

    Die Vorfrist dient dazu, sicherzustellen, daß auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt (BGH, Beschl. v. 23. Juli 1997, IV ZB 8/97, VersR 1998, 77; v. 5. Oktober 1999, VI ZB 22/99, VersR 2000, 202; u. v. 30. Oktober 2001, VersR 2002, 506, 507).
  • OLG Rostock, 28.02.2020 - 3 U 41/19

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

    Die Vorfrist dient dazu, sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt (BGH, Beschl. v. 23.07.1997, IV ZB 8/97, VersR 1998, 77; BGH, Beschl. v. 05.10.1999, VI ZB 22/99, VersR 2000, 202; BGH, Beschl. v. 30.10.2001, VersR 2002, 506).
  • BGH, 24.10.2000 - VI ZB 27/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Mit Recht weist das Berufungsgericht in dem angefochtenen Beschluß auf den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz hin, daß der Rechtsanwalt verpflichtet ist, bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte in eigener Verantwortung zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist (Senatsbeschlüsse vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - NJW 1999, 2048, 2049 und vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - NJW 2000, 365, 366, jeweils m.w.N., sowie BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1997 - IV ZB 8/97 - VersR 1998, 77 und vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.07.2001 - 4 Sa 324/01

    Verwerfung einer Berufung wegen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist; Versäumung

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